Theorie & Praxis
Theoretischer Grundstoff
Ich unterrichte Euch in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
- Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften.
- Lebenslanges Lernen
- Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung.
- Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, umweltschonender Umgang mit Kraftfahrzeugen
- Fahrerlaubnisklasse L
- Fahrerlaubnisklasse AM
Unterricht Klasse A:
Thema 1: Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
Thema 2: Fahrtechnik und Fahrphysik
Thema 3: Besonderes Verhalten beim Motorradfahrern
Thema 4: Besonderen Schwierigkeiten und Gefahren
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Der Gesetztgeber kann für die normalen Übungsstunden keine festgeschriebene Vorgabe machen da jeder Bewerber je nach Können oder einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine andere Anzahl von Stunden braucht, um sicher durch den Staßenverkehr zu kommen !
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1 oder A2 ( mind. 2 Jahre) wird zur nächsten A-Klasse nur noch eine praktische Prüfung fällig ( die Fahrstundenzahl hält sich dann meinstens sehr gering !)